Fliegen in anderen europäischen Ländern
Ab Januar 2021 werden sich die nationalen Vorschriften für unbemannte Flugzeuge (UAV), also auch Modellflugzeuge, in den meisten EU Staaten ändern. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Einführung der neuen EU Gesetzgebung für UAV’s. Diese Neuerungen gelten in allen EU Staaten und zusätzlich in den EWR Staaten (Liechtenstein, Norwegen, Island). Auch die Vorschriften des Vereinigten Königreiches lehnen sich eng an die EU Gesetzgebung an.
Modellflugpiloten, die in einem dieser Länder fliegen möchten, müssen sich rechtzeitig über die geltenden nationalen Vorschriften informieren. Ein Ausgangspunkt ist die Website der Europäischen Modellflugunion (EMFU) (dann Implementation). Diese ist noch im Aufbau, wird aber laufend aktualisiert und erweitert. Weiter sollten die Piloten die Homepage der nationalen Behörden und der Modellflugverbände des jeweiligen Landes konsultieren. Fliegen die Modellflugpiloten in ausländischen Vereinen, so kann man sich auch bei diesen über die geltenden Vorschriften erkundigen.
Die neuen EU-Regeln definieren einen strengen Rahmen für den Betrieb unbemannter Flugzeuge der so genannten "offenen Kategorie". Sie erlauben aber den Mitgliedstaaten, besondere Regeln für den Betrieb von Modellflugzeugen "im Rahmen von Vereinen und Vereinigungen" festzulegen. Welche Aktivitäten unter diese Sonderregeln fallen und was diese Regeln beinhalten, ist Sache der nationalen Behörden.
Die besonderen nationalen Regeln für den Betrieb von Modellflugzeugen werden wahrscheinlich für Mitglieder nationaler Clubs und Verbände gelten, können aber auch für Gäste und andere Piloten gelten. Der SMV arbeitet mit Partnerverbänden in anderen EU-Ländern und über die EMFU zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder von diesen weniger restriktiven Regeln profitieren können. Der SMV will damit vermeiden, dass eine Vollmitgliedschaft im Verband des jeweiligen Landes notwendig ist.
Im Zuge der Überarbeitung der nationalen Vorschriften für den Betrieb von Modellflugzeugen ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Vorschriften in einer Reihe von europäischen Ländern restriktiver werden. Zu den neuen Anforderungen wird gehören, dass sich der Pilot registrieren muss. Zusätzlich können auch Anforderungen für eine Online-Schulung und einen Online-Test, an Höhenbegrenzungen sowie technische Anforderungen, wie die elektronische Identifizierung, hinzukommen.
Obwohl die neuen EU-Vorschriften einen gemeinsamen Rahmen für den Betrieb unbemannter Flugzeuge in der gesamten EU festlegen sollen, ergreifen einige Länder bereits strengere Massnahmen. Frankreich beispielsweise verpflichtet die meisten Einsätze unbemannter Flugzeuge zur Installation einer elektronischen Identifikation und verlangt die Registrierung nicht nur der Piloten, sondern auch jedes einzelnen Flugzeugs.
Ok, also was ändert sich konkret ab dem 1. Januar 2021 wenn ich im EU-Ausland fliegen gehe?
- Registrierungspflicht: Nach den neuen EU-Bestimmungen müssen ab dem 1. Januar 2021 alle Modellflugpiloten registriert sein, wenn sie im EU-Raum fliegen wollen. Die Registrierungsnummer, die sie im Rahmen des Registrierungsverfahrens erhalten, muss auf ihrem Modellflugzeug sichtbar gemacht werden. Da die neuen EU-Regeln derzeit in der Schweiz nicht angewendet werden, können sich Piloten nicht in der Schweiz registrieren lassen. Stattdessen müssen sich in der Schweiz ansässige Personen, die in einem EU-Land fliegen wollen, im ersten EU-Mitgliedstaat, in dem sie fliegen wollen, registrieren. Einmal registriert, ist diese Registrierung für alle EU-Mitgliedstaaten gültig. In der Schweiz ansässige Personen, die Mitglieder von Modellflugzeugverbänden in einem EU-Mitgliedstaat sind, sollten prüfen, ob diese Verbände sie automatisch in ihrem Namen registrieren.
- “Im Rahmen von Modellflug Vereinen und Vereinigungen”: die neuen EU-Regeln erlauben, dass alle Aktivitäten "Im Rahmen von Modellflug Vereinen und Vereinigungen" weiterhin bis am 1. Januar 2023 nach den derzeit in diesem Mitgliedstaat geltenden Regeln stattfinden können. Wichtig ist, dass alle Aktivitäten, die ausserhalb dieses Rahmens stattfinden, automatisch unter die "offene Kategorie" fallen und den strengen Regeln für diese Kategorie entsprechen müssen. Ob Gastpiloten unter die bestehenden Regeln oder unter die neuen Regeln der offenen Kategorie fallen, hängt davon ab, wie jeder Staat den Begriff "im Rahmen von" anwendet. Einige Staaten werden dies auf Mitglieder ihrer nationalen Verbände beschränken, was bedeutet, dass eine (Gast-)Mitgliedschaft in einem nationalen Verband erforderlich ist, wenn ein Pilot die strengen Anforderungen der offenen Kategorie nicht erfüllen kann oder will. Andere Länder werden auch Gastpiloten erlauben, nach den bestehenden Regeln zu fliegen. Es ist daher unerlässlich, die Anforderungen des Staates, in dem Sie fliegen möchten, zu prüfen.
Und was ändert sich dann konkret ab den 1. Januar 2023 wenn ich im EU-Ausland fliegen gehe?
Am 1. Januar 2023 läuft die Übergangsphase für Modellflugpiloten nach den neuen EU-Vorschriften aus, und die derzeit geltenden nationalen Gesetzgebungen treten ausser Kraft. Die Mitgliedstaaten können jedoch weiterhin besondere Regeln für den Betrieb von Modellflugzeugen durch eine Genehmigung für Aktivitäten "im Rahmen von Modellflug Vereinen und Vereinigungen" vorsehen. Eine solche Genehmigung kann nationalen Vereinen und Verbänden erteilt werden. In den meisten EU-Mitgliedstaaten werden derzeit Diskussionen über die Anforderungen an den Modellflugbetrieb im Rahmen dieser neuen Genehmigungen geführt. Wenn eine solche Genehmigung nicht bis zum 1. Januar 2023 erteilt wird oder wenn bestimmte Tätigkeiten nicht von einer solchen Genehmigung abgedeckt sind, müssen Modellflugzeugpiloten nach den Regeln der "offenen Kategorie" fliegen.
Und was sind diese "Regeln der offenen Kategorie"?
Die Regeln für die offene Kategorie beinhalten eine maximale Flughöhe von 120 m, Anforderungen an Ausbildung, ein Mindestalter sowie eine Begrenzung der Orte, an denen Piloten fliegen dürfen. Eine Zusammenfassung dieser Regeln finden Sie hier.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).