CORONA - UPDATE VOM 20. DEZEMBER 2021
Die Verordnung wurde per 20. Dezember 2021 vom Bundesrat angepasst. Im Moment sind für uns Modellflieger die folgenden Verfügungen für die Sporthallen wichtig auch im Zusammenhang mit Wettbewerben. Es sind zwingend die kantonalen, und kommunalen Bestimmungen zu beachten
Auf dem Modellflugplatz.
Normaler Flugbetrieb auf dem Modellflugplatz ist ohne Einschränkungen möglich.
Bei Modellflugveranstaltungen wie Wettbewerbe / Flugshows / Treffen im Aussenbereich ohne Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat gilt folgendes:
- höchstens 300 Teilnehmende und Zuschauer
- Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen mit oder ohne Sitzplatz (Teilnehmende und Zuschauer) sind Grossveranstaltungen. Sie dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung durchgeführt werden und es dürfen nur Personen mit einem Covid-19-Zertifikat eingelassen werden und es besteht Maskenpflicht. Ausserdem muss ein Schutzkonzept erstellt werden.
Schutzkonzepte müssen grundsätzlich für alle öffentlichen Veranstaltungen erstellt und umgesetzt werden.
Beim Indoor Fliegen in der Halle
- Vereinsinternes Hallenfliegen ist nur noch möglich mit Zertifikatspflicht (2G) für alle Anwesenden Personen ab 16 Jahren. Kinder werden auch zu den Anwesenden gezählt. Es muss eine Gesichtsmaske getragen werden. Verantwortlich für die Kontrolle ist die Gruppe selbst. Mit 2G+ (2. Impfung oder Booster Impfung vor weniger als 4 Monaten oder ein negatives Testresultat) kann die Maskenpflicht entfallen.
- Öffentliche Indoor-Veranstaltungen sind nur mit Zutrittskontrolle und Zertifikat (2G) möglich für alle Personen ab 16 Jahre. Kinder werden auch zu den Anwesenden gezählt. Es muss eine Gesichtsmaske getragen werden. Sitzpflicht für jegliche Konsumation. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Kontrolle. Mit 2G+ (2. Impfung oder Booster Impfung vor weniger als 4 Monaten oder ein negatives Testresultat) kann die Maskenpflicht entfallen.
- Weiterhin sind die Massnahmen des Betreibers der Halle, wie z.Bsp. max. Kapazität, einzuhalten.
Monatshöck und oder Generalversammlungen
- Vereinshöck oder Generalversammlungen in öffentlichen Räumen oder im Restaurant, nur mit 2G Zertifikat möglich. Die max. Personenzahl gemäss Angaben des Restaurants oder des Betreibers der Räume. Konsumation von Speisen und Getränken nur sitzend möglich. Es muss eine Gesichtsmaske getragen werden. Für die Kontrolle ist das Restaurant verantwortlich. Mit 2G+ (2. Impfung oder Booster Impfung vor weniger als 4 Monaten oder ein negatives Testresultat) kann die Maskenpflicht entfallen.
- Bei Vereinshöck oder Generalversammlung in privaten Räumen, besteht auch hier eine Zertifikatspflicht (2G) ab 16 Jahren. Die Kinder werden mitgezählt. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur sitzend erlaubt. Es muss eine Gesichtsmaske getragen werden. Verantwortlich für die Kontrolle ist die Gruppe selbst. Mit 2G+ (2. Impfung oder Booster Impfung vor weniger als 4 Monaten oder ein negatives Testresultat) kann die Maskenpflicht entfallen.
Weiter Informationen zum Covid Zertifikat sind unter dem folgenden Link zu finden: Covid-Zertifikat
Und hier sind die weitere aktuelle Informationen zu finden.
https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html
htthttps://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/deps://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/379/de
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html#701366771tps://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html#701366771
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