Zukünftige Regulierung des Modellflugs
Auf dieser Seite modellflug.ch/Regulierung erfahren Sie die aktuellen Fakten welche uns Modellflieger zum Thema Regulierung brennend interessieren.
Die Europäische Union hat die neue Regulierung für unbemannte Luftfahrzeuge verabschiedet. Diese Regeln zielen darauf ab, den Markt für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa zu fördern und deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Obwohl der Schwerpunkt der Regeln auf so genannten "Drohnen" liegt, gelten sie auch für den gesamten Modellflugbetrieb mit Ausnahme des Indoor-Fliegens.
Der Bundesrat hat klar gemacht, dass er diese neue EU-Gesetzgebung in der Schweiz anwenden will. Der SMV lehnt dies entschieden ab. Er kann die Notwendigkeit, Modellflugzeugpiloten in einem mit der EU verknüpften Register einzutragen, nicht nachvollziehen. Eine solche Registrierung wird nur zu zusätzlichen Kosten und Bürokratie führen, ohne dass ein Sicherheitsvorteil entsteht. Wir verstehen auch nicht, warum Ausnahmen von den strengen EU-Vorschriften nur für «Aktivitäten im Rahmen von Clubs und Verbänden» möglich sein sollen. Wenn sie nur Mitglieder von Vereinen und Verbänden erfasst, würde etwa die Hälfte der Modellflugpiloten zu einer Mitgliedschaft in Modellflugvereinen und -verbänden gezwungen. Der einfache Einstieg für Jung und Alt und die hürdenfreie Ausübung unseres Sports für alle Modellflugpiloten ist dem Schweizerischen Modellflugverband äusserst wichtig. Obwohl Vereine und Verbände eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus in unserem Sport spielen und wir alle Piloten ermutigen, Mitglied zu werden, lehnen wir eine Pflichtmitgliedschaft entschieden ab. Der SMV freut sich auserordentlich, dass der National- und Ständerat die Motion zur Ausnahme des Modellflug von der Anwendung der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz angenommen haben. Der Bund wird nun eine juristische Lösung für die Umsetzung des Modellflugs ausserhalb der EU-Gesetzgebung veranlassen. Somit gilt für Drohnen und Modellflugzeuge weiterhin die alte Gesetztgebung. https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/Europaeische_Drohnenregulierung_uebernommen.html
Das Wichtigste in aller Kürze
Dank umfangreicher Lobbying-Aktivitäten ist es dem SMV in enger Zusammenarbeit mit Verbänden mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Modellflugunion (EMFU) und dem Weltluftsportverband (FAI) gelungen, eine Reihe wichtiger Änderungen in der EU-Gesetzgebung zu erreichen. Leider konnten wir den Modellflug nicht von der Registrierungspflicht befreien. Das EU-Recht enthält zudem eine vage Beschränkung der Ausnahme, welche Staaten von den strengen Drohnenregeln für Modellflug-Aktivitäten gewähren können, und beschränkt diese Ausnahme auf den Betrieb "im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen". Darüber hinaus konnte uns das Bundesamt für Zivilluftfahrt, trotz mehrfachen Versprechen, dass es beabsichtigt, unsere derzeitigen Regeln beizubehalten, in Gesprächen mit uns keine ausreichenden Garantien dafür geben, dass der Modellflug nach den bisher geltenden Vorschriften weitergeführt werden kann. Aus diesen Gründen sah sich der SMV gezwungen, die von Kurt Fluri in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) eingebrachten Motion aktiv zu unterstützen. Der SMV freut sich, dass der Nationalrat und der Ständerat diese Motion inzwischen angenommen haben. Der Bund wird nun eine juristische Lösung für die Ausnahme des Modellflugs von der EU-Gesetzgebung anpacken müssen.
EU-Regeln für "Tätigkeiten im Rahmen von Modellflug-Vereinen und -Verbänden"
Das EU-Recht enthält die Möglichkeit, dass Staaten eigene Regeln für den Betrieb "im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen " (Artikel 16) beschliessen können. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz einem Modellflugverein oder -verband auf Antrag eine Genehmigung erteilen, welche die Bedingungen für den Betrieb von Modellflugzeugen "im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen" festlegt. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der nationalen Vorschriften beschlossen. Eine zwingende EU-Anforderung bleibt aber auch mit einer solchen Genehmigung, dass alle Modellflugpiloten, die Modelle mit einem Gewicht von mehr als 250 g betreiben, in ein nationales Register eingetragen werden müssen, welches mit Registern in der gesamten EU verbunden ist. Diese Registrierung ist in der gesamten EU gültig (d.h. es ist keine weitere Registrierung erforderlich, wenn ein Pilot in einem EU-Land fliegen möchte). Die Registrierungsnummer muss am Modellflugzeug angebracht werden.
Ein wichtiger Punkt ist was unter den Betrieb "im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen " zu verstehen ist. Aus Sicht der SMV sollte eine solche Genehmigung zumindest für alle SMV-Mitglieder und Gäste unserer Vereine und Verbände gelten. Um eine Fortführung der derzeitig gültigen Regeln für alle Modellflugpiloten in der Schweiz zu gewährleisten, ist der SMV der Ansicht, dass der Geltungsbereich der Genehmigung alle Modellflugpiloten in der Schweiz (nicht nur die SMV-Mitglieder und unsere Gäste) erfassen muss. Leider war der Bundesrat nicht in der Lage, klare Garantien dafür zu geben, dass das EU-Recht auch tatsächlich so in der Schweiz umgesetzt würde.
EU-Regeln für den Betrieb welcher NICHT "im Rahmen von Modellflug-Vereinen und -Verbänden" stattfindet
Die Basis der neuen EU Regeln für unbemannte Flugzeuge sind die Regeln der Open Category. Diese Open Category Regeln gelten für alle Modellflugaktivitäten, wenn die nationale Behörde keine eigenen Regeln für Modellflugaktivitäten erlässt.
Die Regeln für diese Open Category wurden für unbemannte Flugzeuge geschrieben, die allgemein als Drohnen bezeichnet werden, nicht aber für Modellflugzeuge. Frühere Entwürfe dieser Regeln hätten den Betrieb von Modellflugzeugen massiv eingeschränkt, vor allem bezüglich maximaler Flughöhe beim Hangfliegen und Distanz zu unbeteiligten Personen. Dank den Bemühungen der Modellflugverbände wurden diese Einschränkungen entschärft. Infolgedessen verbessern die Regeln der Open Category die Bedingungen für Modellpiloten in EU-Mitgliedstaaten, welcher derzeit unter sehr restriktiven Regeln leiden. Für Länder, welche derzeit über eine liberale Regelung für den Betrieb von Modellflugzeugen verfügen (wie die Schweiz und Deutschland), würde das Fliegen nach den Regeln der Open Category aber zu ernsthaften und inakzeptablen Einschränkungen führen.
Die Regeln der Open Category sind sehr komplex und hängen ab vom Gewicht des Flugzeugs und vom Ort, an dem es geflogen wird. Die wesentlichen Regeln sind:
- Eine Gewichtsbegrenzung von 25 kg;
- Fliegen nur in Sichtweite, in sicherer Entfernung von Personen und nicht über Versammlungen von Personen;
- Ein Mindestalter von 16 Jahren, dass ein Mitgliedstaat auf 12 Jahre reduzieren kann, mit der Möglichkeit, dass noch jüngere Personen unter Aufsicht eines qualifizierten Piloten von mindestens 16 Jahren fliegen dürfen;
- Alle Piloten, die unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 g fliegen, müssen registriert werden und das Kennzeichen muss am Flugzeug angebracht werden;
- Alle Piloten müssen einen theoretischen Online-Trainingskurs absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen (gültig für fünf Jahre);
- Eine maximale Entfernung von 120 Metern vom Boden (vertikal und horizontal). Dank unserer Bemühungen beträgt die Höhenbegrenzung bei Segelflugzeugen bis 10kg zwar immer noch 120 Metern, wird aber jetzt ab Standort des Piloten gemessen und eine horizontale Einschränkung ausser der Sichtweite entfällt.
Darüber hinaus hat die EU kürzlich mit der Verabschiedung der sogenannten «Delegierte Verordnung» eine Reihe von Anforderungen für die Zulassung und den Verkauf von unbemannten Flugzeugen festgelegt. Diese gelten jedoch nicht für Modellflugzeuge, die "privat gebaut" sind (definiert als "für den Eigenbedarf des Erbauers montiert oder hergestellt, mit Ausnahme von unbemannten Flugzeugsystemen, die aus Teilen bestehen, welche als ein kompletter Bausatz in Verkehr gebracht werden"). Diese «Delegierte Verordnung» enthält auch Regeln für den Zugang von Piloten aus Drittländern, die sich in dem ersten EU-Land registrieren müssen, in dem sie fliegen wollen.
Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln
Anmerkung: Der Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln wurde im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie verschoben. Untenstehend finden sie den aktuell gültigen Zeitplan:
- Die Registrierungspflicht wird in der EU ab dem 1. Januar 2021 angewendet.
- Die Genehmigung für den Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen muss bis am 1. Januar 2023 erteilt werden (bis dahin können Modellflugpiloten weiterhin nach der aktuellen nationalen Gesetzgebung fliegen).
- Der Bundesrat hat die Absicht die EU Regeln ab 2021 zu übernehmen.
Nächste Schritte
Seit Januar 2020 führt der SMV intensive Gespräche mit dem BAZL über die Umsetzung der neuen EU-Drohnengesetzgebung in der Schweiz. In diesen Gesprächen konnten wir keine ausreichenden Garantien dafür erhalten, dass wir den Modellflug in der Schweiz ohne wesentliche zusätzliche Einschränkungen weiterführen können. Wir fürchten, dass die Einführung der neuen EU-Gesetzgebung in der Schweiz für unseren Sport und unser Hobby inakzeptable neue Einschränkungen mit sich bringen wird. Wir unterstützen deshalb die Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) (Kommissionsmotion 20.3916) aktiv.
Wir sind überzeugt, dass die Schweiz durch die Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregulierung unter Artikel 23 des Luftverkehrsabkommens unser Hobby vor unnötigen Einschränkungen und Bürokratie schützen kann. Diess in Unterstützung der liberalen Tradition der Schweiz, und ohne die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und unsere Beziehungen zu der EU zu gefährden.
Links zum Herunterladen der EU Gesetzgebung:
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