Das Gute vorab: Es sieht so aus, als ob wir Schweizer Modellflieger von den potenziellen Verschärfungen auf EU-Ebene nicht massiv betroffen sein werden. Einerseits betreffen diese Verschärfungen den in der Schweiz gewählten Ansatz der Modellfluggesetzgebung gemäss Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – Modellflug im Rahmen von Vereinen und Verbänden – nur am Rande, andererseits sieht unser BAZL keinen Handlungsbedarf bei der Modellfluggesetzgebung
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